Schnellsuche

Visuelle Suche

Hilfe

Projektorangebote

Hinweise zur Orientierung:

MUVIG - Anschrift

Auftragsformulare

Impressum

Copyrights

MUVIG - AGBs

Astromuvig

Wie Schärfe, Auflösung, den Preis und die Farbwiedergabe einer Schmalfilmüberspielung ermitteln ?

Um einen Vergleich, in welcher Branche auch immer, transparent und nachvollziehbar machen zu können, ist es nötig, möglichst identische Testobjekte hintereinander mit den selben Analysetechniken zu vergleichen. Es ist im Zusammenhang mit Vergleichstests auch möglich, ähnliche Objekte mit in einen Vergleich einzubeziehen, wenn diese gesondert gekennzeichnet sind. Ein Vergleich ist auch möglich, wenn Archivmaterial zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet wird, weil zum Zeitpunkt der Objekterstellung die wissenschaftlich- technischen Möglichkeiten noch keine zufriedenstellenden Antworten auf Detailfragen geben konnten. Wenn die selben oder sehr ähnliche Testobjekte nur als Kopien vorliegen und in einem zeitlichen Abstand von 2 Jahren mit einem Quellobjekt zu vergleichen sind, ist es nötig, das Quellobjekt zu Verfügung zu haben. Steht das Quellobjekt nicht mehr zur Verfügung, oder wurde es verändert und für einen Vergleich unbrauchbar gemacht, kann es auch nicht mehr als Vergleichsobjekt hinzugezogen werden. In diesem Fall sind nur noch die im Abstand von 2 Jahren erstellten Kopien miteinander vergleichbar. Falls eine (original belassene oder veränderte) Kopiervorlage nicht mehr zur Verfügung steht, sind die erstellten Kopien als neues Original zu betrachten, wenn deren Erstellung eindeutig und zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. 

Textquellen zu den Tests: Zeitschrift "schmalfilm" Heft 2/2005*, Heft 3/2005**, Heft 3/2007***; Zeitschrift "videofilmen" Heft 4/2005****
 

Wenn ein Testobjekt zu einem fünftel aus über 30 Jahre altem Material und zu 4/5 aus Material besteht, das im Jahr 2005 erstellt wurde, dann liegen bei der Auswertung einer Kopie dieses Objektes, die im Jahr 2005 und im Jahr 2007 erneut erstellt wurde, zu 4/5 verschieden zu berücksichtigende Alterungserscheinungen vor.

Wird eine Tonfilmsequenz an den Anfang eines Filmes geschaltet, die nur 1/5 des Gesamtfilmes ausmacht, so ist es nicht möglich, eine optimale Bildfeldjustierung für die danach folgenden Stummfilmanteile zu gewährleisten, da die Magnettonspur (Hauptspur) bei Super 8 Schmalfilmen einen Teil des belichteten rechten Bildfeldes verdeckt.

Im Fall der Auswertung einer Schmalfilmüberspielung ist bei der Bewertung des über 30 Jahre alten Materials zu überprüfen, ob es im Jahr 2005 gegenüber dem Ausgangszustand verändert wurde. Im Fall eines Tonfilmes mit Magnetspur liegt eine Veränderung auch dann vor, wenn eine Tonspur gelöscht und neu bespielt wird, um diese Neubespielung oder eine Kopie zu testen. Für die Bewertung der Farbqualität einer Überspielung ist das Vorhandensein einer weißen Lichtquelle (siehe Teil des Perforationsloches im links abgebildeten Filmbild) Voraussetzung für eine realistische Darstellung der Farbqualität des Filmes.

Da sich über 30 Jahre altes Filmmaterial in seiner pigmentierten Grundstruktur hauptsächlich nur in seinen Farbkomponenten verändert, ist es für die Bewertung der Auflösung einer Überspielung geeignet, wenn Bildanteile der Kopien fotografisch vergrößert und ausgewertet werden. In der Praxis verschwindet bei älter werdenden Schmalfilmen meistens die Komponentenfarbe "Grün", so dass sich der Überspieldienst oftmals herausgefordert sieht,  einen Lila - Farbstich auszugleichen.

Bild links: Bildausschnitt der Schwarzweiß- Testtafel, überspielt im Jahr 2005, erstellt im August 2007 von einer AVI- Datei digitalen Ursprungs. Bei der MUVIG - Abtastkamera wurde zur Erhöhung der Lichtempfindlichkeit vor dem Februar 2007 die Zeilenauflösung reduziert, was zu einem sichtbaren Schärfeverlust gegenüber 2007 führte.

Bild links: Bildausschnitt der selben Testtafel, überspielt im März 2007, erstellt im August 2007 von einer 2. AVI- Datei digitalen Ursprungs. Die Einführung des "8 mm Superspot" - Abtastverfahrens im Februar 2007 ermöglichte es erstmalig, die volle horizontale Auflösung der MUVIG - Abtastkamera einzusetzen. Der Gewinn an Schärfe ist gegenüber 2005 nicht zu übersehen. Deutlich erkennbar ist nunmehr das Filmkorn des "K40" - Filmmaterials, mit dem die Testaufnahmen erstellt wurden.

Wenn die Farbwiedergabe einer Schmalfilmüberspielung zu überprüfen ist, sollte die Farbtemperatur des bei der Filmabtastung verwendeten Lichtes hinzugezogen werden. Das obere linke Foto zeigt die veränderte Farbe des weißen Abspannbandes der MUVIG- Testüberspielung von 2005, die kurz nach dem Erscheinen der Schwarzweiß- Testtafeln mit einem Videomischer eingestellt wurde, um die später erscheinende Schwarzweiß- Tafel weiß darstellen zu können, obwohl sie leicht bräunlich eingefärbt erschien. Das Hellblau entspricht exakt der Kompensationsfarbe, welche erforderlich war, um aus Hellbraun Weiß zu mischen. 

Im Jahr 2007 wurde keine Kompensationsfarbe eingesetzt, da ein Vorschau- Monitorbild sicher stellte, dass das verwendete Abtastlicht weiß war. Der Nachweis des weißen Abtastlichtes verdeutlicht die bräunliche Einfärbung des gelieferten Filmes und schließt eine Einfärbung durch falschen Weißabgleich vor der Überspielung aus. Das mittlere obere Bild zeigt die Farbe der Abtast- Lichtquelle (sichtbarer Teil des Perforationsloches nach einer Klebestelle) der Überspielung 2007, zusammen mit der für die Überspielung gelieferten Grundfarbe der Testtafel. Das rechte obere Bild zeigt das 2007 abgetastete weiße Endband in weiß, da im Gegensatz zum Jahr 2005 keine Farbkorrektur bei den Testtafeln verwendet wurde, denn sie waren nicht weiß, sondern hellbraun geliefert worden.

Im Jahr 2005 gab es bei MUVIG noch keinen Vorschau- Monitor (Bild rechts), der es möglich macht, die Qualität des Abtastlichtes im Nachhinein mit einzubeziehen, wenn das Perforationsloch sichtbar gemacht wird. Es ist jedoch eine indirekte Bewertung möglich, wenn das links dargestellte Abtastbild des weißen Startbandes aus dem Jahr 2005 betrachtet wird, da die Lichtverteilung im Startband mit der auf dem Endband identisch ist, jedoch die Farbe verändert wurde. Die "Farbkorrektur" kurz nach dem Erscheinen der "Schwarzweiß- Testtafel" im Jahr 2005 führte damals zu einer Bewertung mit der Note "2". Es erschien kein Kommentar: "Farbe wurde nachgeregelt".

Ein exakter Vergleich der Farbqualität einer Schmalfilmüberspielung mit dem Original ist nur möglich, wenn das Original, welches für die Erstellung benutzt wurde, bei der Bewertung unverändert vorliegt. Liegt kein Original vor, so kann die Filmvorlage oder die Art und Weise der Erstellung des Originales hinzugezogen werden. Die linke Abbildung zeigt die durch die Kompensationsfarbe "Hellblau" veränderte Farbtafel, abgetastet 2005, im Vergleich zur Abtastung des Jahres 2007 (Bild rechts).

Einen Einblick in die mikroskopische Grundstruktur zwecks Erkenntnis über die Auflösung einer Schmalfilmüberspielung zeigt das linke Filmbild der Abtastung 2005.

*Diese Abbildung verdeutlicht den Gewinn an Schärfe und Farbsättigung der Überspielung von 2007 durch die Verwendung einer inzwischen höher auflösenden Überspieltechnik bei MUVIG.

Bei der Bewertung des Bildfeldes einer Schmalfilmüberspielung, der die Realität (hier der Hamburger Hafen) als Vorlage diente, ist davon auszugehen, dass möglichst alle aufgenommenen Bildinhalte komplett und verzerrungsfrei darzustellen sind. Das obere linke Filmbild kurz vor der Klebestelle (oben Bildmitte) der Überspielung 2005 zeigt, das die Bewertung des Bildfeldes mit der Note "3" gerechtfertigt war und Anlass zu einer Verbesserung bei MUVIG geben sollte. Das Ergebnis dieser Verbesserung zeigt das obere rechte Filmbild der Überspielung 2007, welches von der Zeitschrift "schmalfilm" folgendermaßen kommentiert und bewertet wurde: "Kasch im Bildfeld oben und unten", "Es werden schwarze Balken oben und unten gezeigt", "Das Bild erscheint viel zu klein" (Bewertung Note "5"). Da im Testfilm 2007 andere Autos vorbeifahren, als in der Hafenszene von 2005, sind die Überspielvorlagen nicht identisch und für einen Vergleich der Bildinhalte und des Bildfeldes ungeeignet, da sich z.B. durch einen Kassettenwechsel der Aufnahmekamera die Stativeinstellung geringfügig geändert haben konnte.

Ergänzung vom 09.und 16.02.2008: Anfang 2007 betrug der Marktanteil an 16:9 Fernsehgeräten bereits mehr als 90 %. Viele TV- Stationen strahlten 2007 ihre Programme ebenfalls im 16:9- Format aus. Die Einführung des MUVIG- "8 mm- Superspot-" Abtastverfahrens erfolgte im Februar 2007 u. a. unter dem Aspekt der verbesserten Bildinformationsdarstellung für Super 8 - Schmalfilmüberspielungen auf im Handel aktuell erhältlichen Fernsehgeräten. Weil 8 mm Schmalfilme eine wesentlich höhere Auflösung als Amateurvideoaufnahmen besitzen (wenigstens 5 x höher),  ist der ideelle Wert alter privater Schmalfilm- Aufnahmen oftmals sehr hoch. Als Überspieldienst ist man insbesondere Dienstleister im Sinne des Kunden. Kunden, die eine Schmalfilmüberspielung in Auftrag geben, möchten diese Aufnahmen jedoch auch noch in 10 Jahren mit Freude anschauen können, auch wenn dann das 4:3 Fernsehformat nicht mehr existieren könnte. Bei der Bewertung eines Überspieldienstes geht der Kunde von wissenschaftlich exakten Aussagen und modernsten Messmethoden des Bewertens aus, die über dem allgemein Betrachtungsstandard für Medien liegen sollten. Eine Behauptung "Das Bild erscheint viel zu klein" ist jedoch subjektiv und geht von der Betrachtung der Überspielung auf einem 4:3 TV- Gerät aus, welches weder in der Lage ist, ein breiteres Filmbild ohne schwarze Balken darzustellen, noch den bei MUVIG erzielten Schärfegewinn gegenüber der Überspielung aus dem Jahr 2005 darzustellen. Die Betrachtung einer Überspielung auf einem hoch auflösenden Monitor und Vergrößerung von Momentanaufnahmen ermöglicht jedoch eine nachvollziehbare Bewertung, da Schmalfilme aus Einzelbildern bestehen, aus denen der Überspieldienst eine Videodatei zu erstellen hat. Die Bewertung aller überspielten Einzelbilder ist jedoch nur mit einer unkomprimierten Datei möglich (z. B. DV- AVI). Die Tester der Zeitschrift "schmalfilm" forderten von den Überspieldiensten nur eine DVD, ohne anzugeben, in welchem Format diese bespielt werden sollte. Da in Auswertung des Tests 2005 das DVD- Menü erwähnt wurde, war auch 2007 davon auszugehen, dass wieder eine auf DVD- Playern abspielbare DVD zu liefern ist, obwohl zunehmend bekannt wurde, dass die Haltbarkeit gebrannter DVDs begrenzt ist und deren Wiedergabequalität gegenüber einer DV- Überspielung auf Grund der Datenkomprimierung eingeschränkt ist. Da die gewerbliche Überspielung privater Schmalfilme eine "sonstige Leistung" darstellt, erfordert diese Tätigkeit eine behördliche Anmeldung. Gewerbetreibende sind dazu verpflichtet, nicht nur Einnahmen und Ausgaben zu verbuchen und sich steuerlich zu erklären, sondern haben bei der Verwendung nicht selbständig entwickelter Arbeitsgeräte und Technologien nachzuweisen, dass sie Lizenzen oder Nutzungsrechte der Patentinhaber erworben haben. Entsprechend dem bisherigen und insbesondere dem neuen Urheberrecht fällt auch die gewerbliche Verwendung von DVD- Authoring- Software unter die Lizenzpflicht. Derartige Software wurde und wird bei MUVIG jedoch nicht eingesetzt, da die meisten Schmalfilmer ihre digitalisierten Aufnahmen selbst am PC nachbearbeiten möchten und nicht Bewegungsmenüs Gegenstand einer Schmalfilmüberspielung sind, sondern anwählbare Filmtitel überspielter Filmrollen. In der Praxis nimmt aus diesem Grund die Nachfrage nach Festplattenüberspielungen und Mini- DV- Überspielungen zu. Diese Anwählbarkeit per Fernbedienungsfunktion "Menü" gewährleistet MUVIG seit dem Jahr 2003 durch Verwendung handelsüblicher DVD- Recorder, mit denen es gestattet ist, private und nicht kopiergeschützte Aufnahmen in hoher Qualität zu überspielen, wenn der bestmögliche Aufnahmemodus genutzt wird. Für Aufzeichnungsgeräte und Medien wird mit dem Kauf eine Urheberrechtsabgabe einbezogen. Urheberrechte werden bei MUVIG nicht verletzt, da nur privat aufgenommene Aufnahmen überspielt werden, bei denen der Auftraggeber der Urheber oder Erbe ist und eine schriftliche Bestellung abgegeben hat. Somit wird der gesetzlich vorgegeben Rahmen im Zusammenhang mit dieser Dienstleistung eingehalten. Kopiergeschützte Medien werden bei MUVIG nicht überspielt. DVD- und DV- Recorder verhindern durch einen eingebauten Kopierschutzdecoder im Zweifelsfall das ungewollte Überspielen als Privatauftrag getarnter kommerzieller oder unwissentlich in Auftrag gegebener Überspielwünsche.

Bei der Erstellung einer Testvorlage zur Bewertung der Qualität einer Schmalfilmüberspielung ist davon auszugehen, dass abgefilmte Ursprungs- Objekte bildfeldgenau und mit der richtigen Farbtemperatur aufgenommen wurden. Erscheinen diese Objekte schief im Bildfeld, so wie es diese beiden Vorschau- Monitorbilder zeigen, so besteht die Möglichkeit, dass dieses absichtlich oder unbewusst geschah. Das Unverständnis über die Bewertung des Bildfeldes mit der Note "5"  trotz exakter Darstellung der Tafeln bei der gelieferten Überspielung auf DVD im März 2007 war u. a. Gegenstand dieser Webseite und einer im Juni 2007 erstellten Gegendarstellung.

MUVIG

Londonreise 70er Jahre

Astromuvig

Copyright: 2007 - 2019