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GEMA freie Musik
Als Privatkunde ist für Sie die GEMA-Freiheit unserer Musik nur dann wichtig, wenn Sie Ihre vertonten Filme öffentlich aufführen möchten und von Ihnen von der GEMA dafür Gebühren verlangt werden sollten. Sie erhalten von uns das Recht, unsere Musik auf Ihren privaten Filmen ohne Gebühren zu vertonen und aufzuführen, wenn keine kommerziellen Absichten damit verbunden sind. Wenn Sie unsere Musik gewerblich nutzen möchten, ist ein Lizenzvertrag mit MUVIG abzuschließen. Wenn Sie ausschließlich unsere Musik z.B. für Beschallungen einsetzen, dann ist die GEMA nicht berechtigt, Gebühren von Ihnen einzufordern. Gebühren werden jedoch fällig, wenn sie unsere Musik mit "handelsüblichen" CD´s kombinieren.
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